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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Gastaufnahmevertrag

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt – gleichgültig ob mündlich oder schriftlich – oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. 4a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
    4b) Die Kosten für den Gast betragen bei Storno bzw. Nichtanreise. Bei einer reinen Übernachtung (Ferienwohnung/Ferienhäuser/Appartements) 90% des vereinbarten Reisepreises.
  5. 5a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    5b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  6. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag. Die Ferienwohnung muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.

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Wir wünschen Ihnen eine angenehme Anreise und einen schönen Aufenthalt.